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Eine Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber Forderungen unsererseits sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung mit der Lieferung in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht und entweder gerichtlich festgestellt oder unsererseits anerkannt wurde. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a. zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkasso sowie Erhebuns- und Auskunftskosten zu ersetzen. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. 5. Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung: Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Österreichs liegen. Für Leistungen, die online übermittelt werden ist die Zahlung auf Rechnung nicht möglich. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung auf Rechnung prüfen und bewerten wir die Datenangaben des Kunden. 6. Gewährleistungsansprüche: Sofort erkennbare Mängel oder Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich nach Empfang der Ware, jedoch vor Verarbeitung, spätestens innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Übergabe ist die Reklamation jedenfalls ausgeschlossen. Handelsübliche oder biologisch nicht vermeidbare Abweichungen, z. B. Blüten, Farben, Wachstum, Fruchterträgen, usw. berechtigen nicht zur Mängelrüge. der Kunde ist für die Betreuung der Pflanzen nach Übernahme selbst verantwortlich. Schäden die an der Pflanze oder anderen Gegenständen aufgrund mangelnder oder unsachgemäßer Pflege und Wartung erfolgten, werden jedenfalls nicht ersetzt. Unsere Beratung in Wort und Schrift betreffend die Pflege und Wartung der Pflanzen, Erden und Zusatzprodukte ist unverbindlich, auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Kunden nicht von der eigenen Pfüfung auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab einer Übernahmsbestätigung zu laufen. Der Schadenersatzanspruch gegenüber uns besteht nur dann, wenn vorsetzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch Organe oder sonstige unserer Leute nachgewiesen wird. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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