|
7. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher bestehender Forderungen unsererseits unser alleiniges Eigentum. Ungeachtet dessen ob die Waren verarbeitet wurden oder nicht. für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich die Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von den gelieferten Waren einen erheblich nachteiligen Gebrauch, so sind wir berechtigt, die in seinem Vorhaltseigentum bestehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist währen der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, die gelieferte Ware gegen jeden Schaden zu versichern und seine Forderungen aus diesen Versicherungsverträgen hiermit an uns abzutreten. Forderungen des Kunden, die ihm aus einer eventuellen Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Sollte dennoch durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegriffen werden, sind wir unverzüglich mit eingeschriebenen Brief zu verständigen. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu behandeln. 8. Storno: Bei einem Storno des Kunden sind wir berechtigt unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentganges, eine Stornogebühr von 30 %, sowie bei bereits begonnener Arbeit die dadurch entstandenen Kosten zu verlangen. Im Falle eines rechtzeigiten schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSCHG sind keinerlei Stornogebühren oder sontige Spesen zu bezahlen. 9. Verpackung: Soweit nicht schriftlich andres vereinbart wurde, gilt dass Verpackungen, die nicht besonders in Rechnung gestellt werden, nicht zurück genommen werden.
|